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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) richtet sich sowohl an junge Menschen als auch an Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Hauptaufgabe ist die Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie der Schutz vor gefährlichen Einflüssen.
Familien in Erkrath  (PDF, 279 kB) Externe Links Sozialgesetzbuch – Achtes Buch

Japanische Generalkonsulin zu Gast im Rathaus

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Im Rahmen ihres Amtsantrittes besuchte die neue japanische Generalkonsulin Düsseldorfs, Setsuko Kawahara, Bürgermeister Christoph Schultz im Rathaus. Sie ist seit September als neue Generalkonsulin von Japan in der Landeshauptstadt tätig und lebt in Erkrath, wo das Generalkonsulat seit 1969 seine Residenz hat. 
Flasche japanischen Sake und Erkrather Spezialitäten – trug sich Kawahara ins Goldene Buch

Kinderschutzfachkraft

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Im Bundeskinderschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Die Kinderschutzfachkraft berät alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, in Fragen rund um den Kinderschutz.
§ 4 KKG Externe Links Bundeskinderschutzgesetz Sozialgesetzbuch – Achtes Buch

Kinderschutzfachkraft

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Im Bundeskinderschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Die Kinderschutzfachkraft berät alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, in Fragen rund um den Kinderschutz.
§ 4 KKG Externe Links Bundeskinderschutzgesetz Sozialgesetzbuch – Achtes Buch