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Grundsicherung nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (SGB XII)

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Soziales/Sozialleistungen/Hilfen-zum-Lebensunterhalt/Grundsicherung/?La=1

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine einzelfallbezogene und bedürftigkeitsabhängige finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben. Eigenes Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet.
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Grundsicherung nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (SGB XII)

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Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine einzelfallbezogene und bedürftigkeitsabhängige finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben. Eigenes Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet.
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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (SGB XII)

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Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, könnte Anspruch auf Sozialhilfe haben. Anspruch besteht, sofern die Betroffenen sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II vorliegt. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern den Betroffenen eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (SGB XII)

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Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, könnte Anspruch auf Sozialhilfe haben. Anspruch besteht, sofern die Betroffenen sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II vorliegt. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern den Betroffenen eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
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