Begründung § 70 SchulG . LMF-Online – Lernmittelfreiheit : Bildungsserver Rheinland-Pfalz https://bildung.rlp.de/lmf/kompedium/rechtliche-grundlagen/schulgesetz/begruendung-70-schulg
Ausgenommen hiervon sind Bücher, die über einen Zeitraum von mehr als drei Schuljahren