LGBl 66/2006 – Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006 – WÖlfG 2006 https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2006/html/lg2006066.html
Belästigung von Menschen sowie nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit des Bodens
Belästigung von Menschen sowie nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit des Bodens
Verkehrssicherheit ist wichtig, allerdings schadet Streusalz der Vegetation und den Böden
Klubobmann der SPÖ, Christian Oxonitsch, nahm
gegenüber der Rechercheplattform fass-ohne-boden.at
alle Grundeigentümer, deren Grundstücke einschließlich des darunter befindlichen Bodens
Gewährleistungsfrist, wir
wollten drei Jahre grundsätzlich, fünf Jahre für die Böden
alle Grundeigentümer, deren Grundstücke einschließlich des darunter befindlichen Bodens
alle Grundeigentümer, deren Grundstücke einschließlich des darunter befindlichen Bodens
Das betrifft
die Grundausstattung, ob die Heizung, die Böden, die Fenster, und