Anmeldung des Hundes (innerhalb von 14 Tagen) wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei – Neuerwerb eines Hundes, bei Zuzug mit einem Hund, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen – Ummeldung bei Namensänderung des Hundehalters, bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Stadtgebietes – Abmeldung (innerhalb von 14 Tagen) bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort, bei Weitergabe – des Hundes, bei Tod des Hundes
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