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Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Kein-Beurteilungsspielraum-der-Verwaltung-bei-der-Festlegung-der-Sachkostenerstattung.php

Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages – für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht,
Festlegung der Sachkostenerstattung Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei