Hinweise für Prostituierte und Betreiber einer Prostitutionsstätte | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/media/themenseiten/hinweise-fuer-prostituierte-und-betreiber-einer-prostitutionsstaette.php
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. In der Prostitution tätige Personen sind seither verpflichtet, sich anzumelden (§ 3 ProstSchG). Gewerbebetreibende brauchen eine behördliche Erlaubnis (§ 12).
Bei der Anmeldung muss diese Bescheinigung vorgelegt werden.