Sicherheitsabstand – Informationszentrum-Mobilfunk https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2023/05/09/sicherheitsabstand/
Der Sicherheitsabstand für ortsfeste Sendefunkanlagen wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) berechnet und festgelegt.
Grenzwertanforderungen erfüllt „Bei Einhaltung des festgelegten Sicherheitsabstandes