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Test – Informationszentrum-Mobilfunk

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2023/06/26/test/

Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber – Deutsche Telekom, O₂Telefónica, Vodafone, 1 & 1 Mobilfunk – haben gegenüber der Bundesregierung eine neue Selbstverpflichtung über Informations-, Kommunikations- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze …
Die neue Selbstverpflichtung gilt für 5 Jahre und verlängert sich bei Stillschweigen

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Urteil des Bundesverfassungs-gerichts: Handyverbot am Steuer gilt auch für Fahrlehrer – Informationszentrum-Mobilfunk

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2009/06/02/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-handyverbot-am-steuer-gilt-auch-fuer-fahrlehrer/

Fahrlehrer sind auch auf dem Beifahrersitz die verantwortlichen Führer des Autos, so dass sie nur mit einer Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefonieren dürfen. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe …
November 2024 Wie Standortdaten bei Notrufen Leben retten 14.

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Urteil des Bundesverfassungs-gerichts: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer – Informationszentrum-Mobilfunk

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2008/04/18/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-erfolglose-verfassungsbeschwerde-gegen-handyverbot-am/

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 18. April 2008 das Handyverbot am Steuer bestätigt. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin nicht an. Die Klägerin hatte innerhalb eines kurzen …
November 2024 Wie Standortdaten bei Notrufen Leben retten 14.

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Impressum – Informationszentrum-Mobilfunk

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/informationszentrum-mobilfunk/impressum/

www.informationszentrum-mobilfunk.de Vertreten durch:Lichtblick KommunikationDr. Margarete Steinhartc/o komFOUR GmbH & Co. KGHellmuth-Hirth-Straße 973760 Ostfildern Fon: + 49 (0) 7152 380 858E-Mail: info@informationszentrum-mobilfunk.de Herausgeber sowie inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 RStV Anbieterkennzeichnung gem. …
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Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes: Einnahmen einer Immobilie aus Überlassung als Antennenstandort steuerlich nicht absetzbar – Informationszentrum-Mobilfunk

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2009/10/20/urteil-des-finanzgerichts-des-saarlandes-einnahmen-einer-immobilie-aus-ueberlassung-als/

Stellen Immobilieneigentümer Fläche für Mobilfunkanlagen bereit, müssen sie die Mieteinnahmen daraus voll versteuern. In einem vor dem Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken verhandelten Fall vermietete ein Hausbesitzer einen Teil des …
November 2024 Wie Standortdaten bei Notrufen Leben retten 14.

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