Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung) | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/einbuergerung-beantragung-der-verleihung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-an-auslaender-ohne-einbuergerungsanspruch-ermessenseinbuergerung-12187/
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Bei ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern der früheren DDR sowie deren