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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung-durch-eu-buerger-27275/

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO

Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung-durch-nicht-eu-buerger-27311/

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO

Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/spiele-mit-gewinnmoeglichkeit-beantragung-einer-erlaubnis-zur-veranstaltung-168821/

Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust