Benutzungsgebührensatzung bei vorübergehender Unterbringung Obdachloser in Unterkünften https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115590.html
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die vorübergehende Unterbringung obdachloser Personen in öffentlich – rechtlichen Unterkünften Benutzungsgebühren. Gebührenpflichtig sind diejenigen
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