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Lebensmittelverarbeitendes Gewerbe | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden

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Gewerbetreibende, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und in den Verkehr bringen, müssen die Aufnahme (und jede Veränderung) ihrer gewerblichen Betätigung, wie etwa eine Verlegung des Betriebs oder die Aufgabe des Betriebs beim Gewerbeamt anzeigen.
bei Einzelgewerben: die oder der Gewerbetreibende selbst bei Personengesellschaften