Reisegewerbekarte | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/reisegewerbe.php
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie keine gewerbliche Niederlassung haben oder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung gewerbsmäßig Leistungen anbieten.
. 5 BZRG Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde