Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/finanzanlagenvermittler-finanzanlagenberater-EU.php
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Bei Antragstellung dürfen die Unterlagen nicht älter als drei Monate sein.