Du hast ein Recht … auf deine Rechte! https://www.dbjr.de/artikel/du-hast-ein-recht-auf-deine-rechte
Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2007 die Position „Du hast ein Recht … auf deine Rechte!“ beschlossen:
Die Beweislast liegt immer bei jenen, die andere von der Beteiligung ausschließen