BMUV: Technisch-wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie https://www.bmuv.de/forschungsbericht/technisch-wissenschaftliche-unterstuetzung-bei-der-novellierung-der-eu-umgebungslaermrichtlinie
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektiveres Bild der Lärmbelastung in Europa.
Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Technisch-wissenschaftliche Unterstützung bei