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Regionaler Schutz wandernder Tierarten | BFN

https://www.bfn.de/regionaler-schutz-wandernder-tierarten

Es gibt vier Regionalabkommen der Bonner Konvention, die Deutschland unmittelbar betreffen. Dies sind das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (EUROBATS), das Afrikanisch-eurasisches Wasservogelabkommen (AEWA), das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer (WSSA) und das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee (ASCOBANS).
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Biodiversität und Finanzwelt | BFN

https://www.bfn.de/biodiversitaet-und-finanzwelt

Biodiversität ist die Grundlage für die Funktionalität von Ökosystemen und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen, die für das menschliche Wohlergehen unerlässlich sind. Beispielweise wird über die Erhaltung der biologischen Vielfalt hinaus eine Vielzahl weiterer Funktionen für den Menschen gesichert, u. a. Erholung in naturnahen Landschaften, Klimagasminderung, Bestäubungsleistungen oder Bodenschutz durch ökologischen Landbau. Der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung des Zustandes der Ökosysteme stellen jedoch wirtschaftliche Risiken dar. Gleichzeitig können wirtschaftliche Aktivitäten negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme haben. Daher ist es von Vorteil, „Naturkapital“ in die nationalen Rechnungslegungssysteme einzubeziehen und Unternehmen, einschließlich Finanzinstitute, ihre Abhängigkeiten von der Natur und ihre Auswirkungen auf diese, messen und offenlegen.
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Hilfe für den Goldenen Scheckenfalter | BFN

https://www.bfn.de/pressemitteilungen/hilfe-fuer-den-goldenen-scheckenfalter

Der stark gefährdete Goldene Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) benötigt großflächige, nährstoffarme Wiesen und Weiden. Doch dieser wertvolle Lebensraum schwindet in Deutschland immer mehr. Im Projekt „Der Goldene Scheckenfalter auf Trockenstandorten in Deutschland“ wollen die Universität Osnabrück und das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen den langfristigen Schutz der seltenen Tagfalterart erarbeiten und die Wiederherstellung von Kalkmagerrasen als Lebensraum zielführend kombinieren, wovon viele weitere, oft ebenfalls gefährdete Arten profitieren werden. Das Projekt ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen angesiedelt und hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Es wird über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt bis 2028 vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit rund 910.000 Euro gefördert.
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Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe | BFN

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/auenrenaturierung-der-mittleren-elbe

Mit dem Projekt „Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe“ soll ein Referenzgebiet für naturnahe Auenlandschaften an Bundeswasserstraßen entwickelt und langfristig erhalten werden. Im vorangegangenen Naturschutzgroßprojekt „Mittlere Elbe“ wurden bereits zahlreiche positive Entwicklungen angestoßen, jedoch ist die Trockenheit der letzten Jahre eine weitere Herausforderung für Auenlandschaften. Innerhalb der nächsten 10 Jahre plant der WWF u.a., Kleingewässer, offene Feuchtlebensräume und Auenwälder zu entwickeln, Altgewässer zu renaturieren und zwei Flutrinnen mit Verbindung zur Elbe herzustellen. Diese Maßnahmen werden in enger Kooperation mit der Verwaltung des Biosphärenreservats Mittelelbe, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie den vor Ort aktiven Landnutzer*innen umgesetzt.
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Biodiversitätsfreundliches Wirtschaftswachstum: Empfehlungen für nachhaltige Wohlfahrtsindikatoren | BFN

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/biodiversitaetsfreundliches-wirtschaftswachstum-empfehlungen-fuer-nachhaltige

Das Bundesamt für Naturschutz fördert, mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die Integration biodiversitätsrelevanter Aspekte in volkswirtschaftliche Berichterstattung mittels der Entwicklung von konkreten Empfehlungen für nachhaltige Wohlfahrtsindikatoren.
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