Umwelthaftung | BFN https://www.bfn.de/umwelthaftung
Als „Schädigung“ von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes gilt jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten hat.
und Prüfung Prüfinstrumente Eingriffsregelung Besonderer Artenschutz bei