Die rasante technische Entwicklung in der Gentechnik stellt deren rechtliche Regulierung vor Herausforderungen und wirft Rechtsfragen auf. Mit dem Urteil „Conféderation paysanne u.a.“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 C-528/16, (ECLI:EU:C:2018:583) wurde zwischenzeitlich geklärt, dass auch neue, erst nach Verabschiedung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (Freisetzungsrichtlinie) entwickelte Mutageneseverfahren vollumfänglich diesem Regelungsregime unterfallen. Das BfN lässt die im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung aufkommen Rechtsfragen im Gentechnikrecht erforschen.
und Prüfung Prüfinstrumente Eingriffsregelung Besonderer Artenschutz bei