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Neue Techniken im Gentechnikrecht | BFN

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Die rasante technische Entwicklung in der Gentechnik stellt deren rechtliche Regulierung vor Herausforderungen und wirft Rechtsfragen auf. Mit dem Urteil „Conféderation paysanne u.a.“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 C-528/16, (ECLI:EU:C:2018:583) wurde zwischenzeitlich geklärt, dass auch neue, erst nach Verabschiedung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (Freisetzungsrichtlinie) entwickelte Mutageneseverfahren vollumfänglich diesem Regelungsregime unterfallen. Das BfN lässt die im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung aufkommen Rechtsfragen im Gentechnikrecht erforschen.
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Auf zu neuen Ufern: Projekt an der Unteren Wümme gestartet | BFN

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Die „Auenlandschaft Untere Wümme“ steht im Mittelpunkt eines neuen Blauen Band-Projekts, das im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert wird. Die Auftaktveranstaltung mit Bremens Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf und dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer fand am 25. Juni in Bremen statt.
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Kommunen machen sich stark für den Biotopverbund | BFN

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Die Erfolge des Projekts „Landschaft + Menschen verbinden – Kommunen für den bundesweiten Biotopverbund“ haben die Heinz-Sielmann-Stiftung und ihre Verbundpartner jetzt in Berlin vorgestellt. Das im Bundesprogramm Biologische Vielfalt geförderte Projekt endet nach einer Laufzeit von vier Jahren im Juli 2024.
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Biomasseanbau | BFN

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Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege sprechen einige Argumente dafür, den Anbau bzw. die Entnahme von Biomasse nur in sehr begrenztem Umfang für energetische Nutzungspfade einzusetzen.
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Gegenüberstellung der Kosten für Bodenpreis und Pflege eines (zusätzlichen) Hektars Grünfläche im Vergleich zu seinem gesellschaftlichen Wert | BFN

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Städtische Grünflächen haben positive Auswirkungen auf die Lebenszufriedenheit und die Gesundheit der Einwohner. Untersuchungen zeigen, dass sich das Wohlbefinden der Menschen erhöht, je näher sie an städtischem Grün wohnen und je mehr Grünflächen es in ihrer Umgebung gibt. Der gesellschaftliche Wert von städtischem Grün lässt sich auch in Zahlen ausdrücken: Er liegt mit 1.049.000 Euro je Hektar Grünfläche weit über den 688.000 Euro an Kosten, die durchschnittlich für Bodenpreis und Pflege dieser Flächen angesetzt werden.
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