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Kooperation mit Nutzern beim Natura 2000-Management | BFN

https://www.bfn.de/kooperation-mit-nutzern-beim-natura-2000-management

Für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Praxis ist es notwendig, ein geeignetes und effektives Management der Gebiete zu etablieren bzw. fortzusetzen. Der Erfolg der Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen hängt wesentlich von der Kooperation mit Flächeneigentümern und -nutzern ab.
und Prüfung Prüfinstrumente Eingriffsregelung Besonderer Artenschutz bei

Neue Kooperationen | BFN

https://www.bfn.de/neue-kooperationen

Urbane grüne Infrastruktur lässt sich nicht immer von der Verwaltung allein entwickeln. Kooperationen mit Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft oder Wissenschaft eröffnet neue Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Stadtnatur.
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Marine Naturschutzinstrumente | BFN

https://www.bfn.de/marine-naturschutzinstrumente

Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 wurden nahezu sämtliche Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels erstreckt. Nicht nur in den Küstengewässern, sondern auch in den küstenfernen Meeresbereichen gelangt das Naturschutzrecht damit nach Maßgabe des UN-Seerechtsübereinkommens zur Anwendung (vgl. § 56 Abs. 1 BNatSchG).
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