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Datenschutzerklärung | BFN

https://www.bfn.de/datenschutzerklaerung

Für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten wichtig. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Webseiten und der Implementierung neuer Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.
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Seevögel | BFN

https://www.bfn.de/seevoegel

In das Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000 fließen auch Vogelschutzgebiete in Nord- und Ostsee ein, die nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden. In den Anhängen dieser Richtlinie sind u. a. Seevogelarten aufgeführt, die eines besonderen Schutzes bedürfen.
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Großraubtiere | BFN

https://www.bfn.de/grossraubtiere

Alle Maßnahmen, die ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Großraubtier ermöglichen sowie dem Erhalt und langfristigen Überleben dieser Arten dienen, können unter dem Begriff „Management“ zusammengefasst werden. Die Überprüfung der Umsetzung von Managementzielen erfolgt durch ein darauf abgestimmtes Monitoring.
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Definitionen und Recht | BFN

https://www.bfn.de/definitionen-und-recht

Zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 2009) zählen u.a. die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Zur Erholung wird auch die „natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Landschaft“ hinzugerechnet (s. Begriffsbestimmungen; § 7 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG). Aber was genau bedeutet Natur- und Landschaftsverträglichkeit im Sport und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Zur näheren Definition hat der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium 2001 eine fachliche Erläuterung zum Begriff der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sportlicher Betätigungen in der freien Natur beschlossen.
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