E.3 Erhaltung des Weinbaus in Steillagen | landwirtschaft.hessen.de https://landwirtschaft.hessen.de/naturschutz-und-artenvielfalt/foerderung/foerderungen-im-bereich-natur-und-artenschutz/e3-erhaltung-des-weinbaus-in-steillagen
Erhaltung der Kulturlandschaft und damit in Verbindung stehender wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Einhaltung der Grundsätze für umweltschonende Bewirtschaftung für den Erhalt des Weinbaus.
Richtlinie Anlage 11 Mind. 0,1 ha Kein Flächenwechsel zulässig Fördersatz: 1.500 €/ha bei