Gute Praxis | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/gute-praxis
Ziel ist die Förderung der Bildungschancen aller Kinder
Meintest du alle?
Ziel ist die Förderung der Bildungschancen aller Kinder
Unterstützung für Lehrerinnen und Lehrer, den Mathematikunterricht digital und verstehensorientiert zu gestalten: Mit der digitalen Lernumgebung „divomath“ bietet das Land erprobte Unterrichtseinheiten zur Mathematikförderung für die Jahrgangsstufen 3 bis 6 an.
Checkaufgaben, mit denen die individuellen Lernstände aller
Das neue Themenfeld „Künstliche Intelligenz in der Schule“ der Bildungsmediathek NRW bietet Lehrkräfteneine Sammlung hochwertiger Unterrichtsmaterialien und Bildungsmedien für den Unterricht – und das kostenfrei.
der politischen Einflussnahme sind mittlerweile in aller
Die Schulen aller oben genannter Schulformen mit SII-Angeboten
Selbst Musikprojekte anstoßen und an der eigenen Schule durchführen: An der Landesmusikakademie NRW werden Musikmentorinnen und -mentoren ausgebildet und bringen viele Ideen für den Bereich Musik mit in ihre Schulen.
ein (musik-)pädagogisches Studium.“ Für Jugendliche aller
Das Schulministerium erreichen viele schulische und schulrechtliche Fragen. Antworten und Transparenz soll unser neuer Podcast „Nachgefragt“ bieten, in dem wir Fachleute aus dem Ministerium ausführlich zu Wort kommen lassen. Wichtiges Thema unseres ersten Podcasts: KI in der Schule.
Ralf Dolgner: KI ist ja momentan in aller Munde auch
Generell gilt, dass Kinder und Jugendliche, die bereits in Nordrhein-Westfalen wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- / Arbeitsstätte haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit schulpflichtig sind.
Schulgesundheitsrechts steht der Schutz der Gesundheit aller
Informationsmaterial zu chronischen Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern
Schulgesundheitsrechts steht der Schutz der Gesundheit aller
Die Perspektive wechseln, neue Erfahrungen sammeln – es gibt viele Gründe für Lehrerinnen und Lehrer, im Ausland zu unterrichten.
Schulangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller
Für schwangere und stillende Lehrerinnen wird je nach individueller gesundheitlicher Situation über eine Weiterbeschäftigung am konkreten Arbeitsplatz entschieden. Die Corona-Infektionslage steht im Regelfall einer Beschäftigung nicht im Wege.
Schulgesundheitsrechts steht der Schutz der Gesundheit aller