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RKI – Infektionsschutz

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/infekt_node.html

Infektionsschutz, Sicherheit von Blutprodukten, Biologische Sicherheit, Impfungen, Antibiotikaresistenzen, Krankenhaushygiene mit Empfehlungen zur Prävention, Hygiene-Management sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielten Kontrolle von Infektionen bearbeitet das RKI. Wichtige regelmäßige Publikationen in diesem Bereich sind das Epidemiologische Bulletin sowie die RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten.
Meldungen aller Blutspendedienste zu festgestellten

RKI – Mitteilungen der Gendiagnostik-Kommission – 9. Mitteilung der GEKO

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/GendiagnostikKommission/Mitteilungen/GEKO_Mitteilungen_09.html

Mit dieser Mitteilung möchte die GEKO einem häufigen Missverständnis in Bezug auf den Geltungsbereich der „Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) über die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG“ entgegentreten: Die in dieser Richtlinie beschriebenen Anforderungen an die Qualifikationen betreffen nur fachgebundene genetische Beratungen. Sie betreffen nicht die Voraussetzungen für die Vornahme genetischer Untersuchungen, und auch nicht die Voraussetzungen für die Aufklärung und die Mitteilung der Ergebnisse; diese Qualifikationsanforderungen ergeben sich aus dem GenDG selbst.
Laboratoriumsmedizin“ enthalten die Weiterbildungsordnungen aller

RKI – Leitbild – Das RKI bekennt sich zu einer Kultur, die Diversität als Chance sieht

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Leitbild/Diversitaet.html

Das Robert Koch-Institut hat das Ziel, die Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen und ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Das geht nicht ohne Vielfalt. Daran arbeiten 1.500 Menschen aus 50 verschiedenen Nationen und 90 verschiedenen Berufen, in Deutschland und im Ausland, gemeinsam mit dortigen Partnern.
dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller

RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – DIVI Intensivregister: Webseite zur deutschlandweiten Echtzeiterfassung von Intensivkapazitäten

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Intensivregister.html?nn=13490888

Das DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de) ist eine digitale Plattform zur Echtzeiterfassung von Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen sowie Behandlungs- und Bettenkapazitäten von etwa 1300 Akut-Krankenhäusern Deutschlands. Damit ermöglicht das Intensivregister in der Pandemie, sowie darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen. Es schafft somit eine wertvolle Grundlage zur Reaktion und zur datengestützten Handlungssteuerung in Echtzeit.
IntensivRegister-Verordnung (29.5.2020) Synopse aller

RKI – Nationale Referenzzentren und Konsiliarlabore – Allgemeiner Aufgabenkatalog für Konsiliarlabore (KL)

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/Aufgabenkatalog_Kons_inhalt.html?nn=2370982

Die Konsiliarlabore ergänzen das bestehende Netz der Nationalen Referenz­zentren und der Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der einschlägigen Universitätsinstitute in spezifischer Weise. Das Beratungsangebot steht im Vordergrund. Es sollte insbesondere bei über die Routine hinaus­ge­hen­den Fragen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich werden diagnostische Leistungen angeboten.
Startseite Infektionsschutz NRZ und Konsiliarlabore Liste aller

RKI – Gonorrhö – Einführung einer neuen Meldepflicht für Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegen Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/G/Gonorrhoe/Meldepflicht.html?nn=2382354

Mit Wirkung zum 1. März 2020 wird eine nicht-namentliche, Labor-basierte Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf den Nachweis von Infektionen mit Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon eingeführt. Dabei ist bereits die verminderte Empfindlichkeit gegen nur eines der drei angegebenen Antibiotika ausreichend und verpflichtet zur Meldung.
Durch die neue Meldepflicht wird die Gesamtzahl aller

RKI – Gonorrhö – Einführung einer neuen Meldepflicht für Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegen Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/G/Gonorrhoe/Meldepflicht.html

Mit Wirkung zum 1. März 2020 wird eine nicht-namentliche, Labor-basierte Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf den Nachweis von Infektionen mit Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon eingeführt. Dabei ist bereits die verminderte Empfindlichkeit gegen nur eines der drei angegebenen Antibiotika ausreichend und verpflichtet zur Meldung.
Durch die neue Meldepflicht wird die Gesamtzahl aller