Baumschutzverordnung – NABU https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/01947.html
Geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau zu verändern: Das kann in einer Baumschutzverordnung festgelegt werden.
Stammumfang abhängig: meist ab 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter in aller