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Unsere digitale Multistakeholder-Zukunft gestalten – auch für Kinder!: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/default-cf223e8e6b5b052b44414fb58a36962e

Mit einem hervorragenden Aufgebot an hochrangigen Redner*innen wurde am Dienstag, den 16. Dezember 2024, das 19. Internet Governance Forum in Riyadh, Saudi-Arabien, eröffnet. Künstliche Intelligenz und die digitale Spaltung waren die beiden Themen, die in den Eröffnungsreden als die wichtigsten Aktionspunkte für die kommenden Monate und Jahre angesprochen wurden. Hier kommt der Global Digital Compact (GDC) ins Spiel, da seine Umsetzung den Fahrplan für unsere digitale Zukunft vorgibt, die vom saudi-arabischen Minister für Kommunikation und Informationstechnologie, Ing. Abdullah bin Amer Al-Swaha, als das Intelligenzzeitalter beschrieben wurde.
Dieser fordere auch dazu auf, in allen Ländern nationale Richtlinien zum Schutz junger

Kinderrechte in der Kita: Fachkongress Frühkindliche Medienbildung am 26. April 2024 in Berlin: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/kinderrechte-in-der-kita-fachkongress-fruehkindliche-medienbildung-am-26-april-2024-in-berlin-kr

Rund einhundert Teilnehmende haben sich am Freitag, 26.04. in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin getroffen, um bei einem Fachkongress der Stiftung Digitale Chancen und der Stiftung Ravensburger Verlag über die Mediennutzung von Kindern im Vorschulalter zu diskutieren.
Es bleibe eine Herausforderung für alle Beteiligten, mit angemessenen Bildungsstrategien

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) Kap. V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten K 2 – Kap. VI: Grundrechte u. Freiheiten – A: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-kap-v-allgemeine-massnahmen-zur-umsetzung-durch-die-vertragsstaaten-k-2-kap-vi-grundrechte-u-freiheiten-a-kr

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J – K 2- Kapitel VI: Grundrechte u. Freiheiten – A
Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass alle Kinder erfahren, dass es vielfältige

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) Kap. V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten K 2 – Kap. VI: Grundrechte u. Freiheiten – A: DE

https://www.kinderrechte.digital/hintergrund/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-kap-v-allgemeine-massnahmen-zur-umsetzung-durch-die-vertragsstaaten-k-2-kap-vi-grundrechte-u-freiheiten-a-kr

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J – K 2- Kapitel VI: Grundrechte u. Freiheiten – A
Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass alle Kinder erfahren, dass es vielfältige