Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrags 1990 ist Berlin Hauptstadt des geeinten Deutschlands. Ob es auch Regierungs- und Parlamentssitz sein soll oder diese Verfassungsorgane in Bonn verbleiben, ist jedoch umstritten. 1991 entscheidet der Deutsche Bundestag den Umzug nach Berlin. Im Bonn-Berlin-Gesetz regelt er 1994 die Aufteilung der Bundesministerien zwischen den beiden deutschen Städten. Nach umfassenden Um- und Neubaumaßnahmen in Berlin findet zwischen 1999 und 2001 der Umzug statt.
Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen für einen Umzug aller