Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Januar 2022. Einen Überblick finden Sie auf dieser Seite. Für den Umtausch des Führerscheins ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. In diesem Fall ist für die Fürther Bürger/innen der Ansprechpartner die Führerscheinbehörde der Zulassungsstelle Heppenheim. Im Rathaus der Gemeinde Fürth können die Führerscheine nun ebenfalls getauscht werden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt (Zimmer 1 oder Zimmer 2). Tel. 06253 – 2001/41 oder 2001/43.
Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.