Informationen zur CE-Kennzeichnung für Hersteller, Händler und Importeure | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/marktueberwachung-harmonisierter-bauprodukte/informationen-zur-ce-kennzeichnung
Der Hersteller bestätigt mit der CE-Kennzeichnung des Produktes, dass das Produkt allen
(Artikel 59 Abs. 2 BauPVO) Checkliste CE-Kennzeichnung – Aller guten Dinge sind