BMUV: Genehmigungs- und Zulassungsverfahren https://www.bmuv.de/themen/chemikaliensicherheit/biozide/strenge-regelungen-fuer-biozide/genehmigungs-und-zulassungsverfahren
Die EU-weite Genehmigung eines Wirkstoffes ist ein Rechtsakt, der durch die EU-Kommission verabschiedet wird und für zehn Jahre gültig ist. Vor Ablauf der zehn Jahre wird eine weitere Prüfung des Wirkstoffes vorgenommen.
ECHA und dem Ständigen Ausschuss für Biozide, der von Mitarbeitern der Regierungen aller