BMUV: Einstufung und Kennzeichnung https://www.bmuv.de/themen/chemikaliensicherheit/biozide/strenge-regelungen-fuer-biozide/einstufung-und-kennzeichnung
Biozidprodukte sowie Waren, die mit Bioziden behandelt wurden, müssen gut als solche erkennbar gemacht werden. Sie dürfen nicht irreführend dargestellt und verpackt werden und dürfen keine verharmlosenden Bezeichnungen wie unschädlich oder umweltfreundlich tragen.
Wirkung von Biozidprodukten (englisch) Verzeichnis aller