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BMJ – Alle Meldungen – Antrittsbesuch bei den Gerichten und Behörden im Geschäftsbereich

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0506_Antrittsbesuche.html

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 5. Mai 2022 zusammen mit Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck und dem Parlamentarischen Staatssekretär Benjamin Strasser das Bundespatentgericht, das Deutsche Patent- und Markenamt und den Bundesfinanzhof besucht.
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BMJ – Reden, Interviews und Gastbeiträge – Festakt zur Übernahme der Präsidentschaft des CNUE (Conseil des Notariats de l’Union Européenne) bei der Bundesnotarkammer in Berlin

https://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2023/0120_BNotK.html?nn=110504

Rede des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann MdB, beim Festakt zur Übernahme der Präsidentschaft des CNUE (Conseil des Notariats de l’Union Européenne) am 20. Januar 2023 bei der Bundesnotarkammer in Berlin
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BMJ – Reden, Interviews und Gastbeiträge – Festakt zur Übernahme der Präsidentschaft des CNUE (Conseil des Notariats de l’Union Européenne) bei der Bundesnotarkammer in Berlin

https://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2023/0120_BNotK.html

Rede des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann MdB, beim Festakt zur Übernahme der Präsidentschaft des CNUE (Conseil des Notariats de l’Union Européenne) am 20. Januar 2023 bei der Bundesnotarkammer in Berlin
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BMJ – Pressemitteilungen – Neues Instrument zur Strafverfolgung: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1024_Einfuehrung_Sicherungsanordnung_Verkehrsdaten.html

Strafverfolgungsbehörden sollen ein neues Ermittlungsinstrument erhalten: das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Ermittlerinnen und Ermittler sollen damit anlassbezogen auf bestimmte telekommunikationsbezogene Daten zugreifen können. Konkret geht es dabei um sogenannte Verkehrsdaten, also zum Beispiel um Telefonnummern und IP-Adressen. Die Strafverfolgungsbehörden sollen solche Daten künftig in einem frühen Ermittlungsstadium sichern („einfrieren“) lassen können, um sie später für die Strafverfolgung nutzen zu können. Dazu sollen sie bei Gericht den Erlass einer Sicherungsanordnung gegen einen Telekommunikationsanbieter beantragen können. Eine entsprechende Anordnung soll den Verdacht voraussetzen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde. Voraussetzung soll außerdem sein, dass die „einzufrierenden“ Daten in einem Zusammenhang mit der möglichen Straftat stehen. Die Einführung dieses neuen Ermittlungsinstruments sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
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BMJ – Flugreisen – Außergerichtliche Streitbeilegung – Verbraucherschlichtung

https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/aussergerichtliche_streitbeilegung/schlichtung/schlichtung.html?nn=17706

Bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit einem Unternehmen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) legt hierzu die Rahmenbedingungen fest.
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