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BMJ – Genossenschaftsrecht – Was zeichnet eine Genossenschaft aus?

https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsrecht/genossenschaftsrecht/genossenschaftsrecht_artikel.html

Statistisch gesehen ist heute ca. jede vierte Person in Deutschland Mitglied in einer der fast 8.000 Genossenschaften. Eine Vielzahl von Unternehmen ist genossenschaftlich strukturiert. Einige davon werden vielleicht nicht immer als Genossenschaften wahrgenommen – beispielsweise die Volks- & Raiffeisenbanken, große Unternehmen im Einzelhandel, IT-Dienstleister oder überregionale Tageszeitungen.
den Vereinten Nationen Die Vereinten Nationen Übereinkommen zum Schutz aller

BMJ – Genossenschaftsrecht – Was zeichnet eine Genossenschaft aus?

https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsrecht/genossenschaftsrecht/genossenschaftsrecht_artikel.html?nn=17802

Statistisch gesehen ist heute ca. jede vierte Person in Deutschland Mitglied in einer der fast 8.000 Genossenschaften. Eine Vielzahl von Unternehmen ist genossenschaftlich strukturiert. Einige davon werden vielleicht nicht immer als Genossenschaften wahrgenommen – beispielsweise die Volks- & Raiffeisenbanken, große Unternehmen im Einzelhandel, IT-Dienstleister oder überregionale Tageszeitungen.
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BMJ – Schiedsgerichtsbarkeit – Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung

https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/aussergerichtliche_streitbeilegung/schiedsgsrichtsbarkeit/schiedsgsrichtsbarkeit_artikel.html?nn=17412

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung. In einem Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts.
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BMJ – Gewaltenteilung – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17180

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Homepage – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17120

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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