BMJ – Restschuldbefreiung – Insolvenzrecht https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/insolvenzrecht/insolvenzrecht.html?nn=149332
Als Insolvenz bezeichnet man eine Situation, in der ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen. Um einen Wettlauf der Gläubiger auf das restliche Vermögen des Schuldners zu vermeiden, stellt das Insolvenzrecht einen Verfahrensrahmen für die gemeinschaftliche Durchsetzung der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen zur Verfügung. Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, erhält diese die Gelegenheit zu einer Entschuldung und damit zu einem wirtschaftlichen Neustart.
den Vereinten Nationen Die Vereinten Nationen Übereinkommen zum Schutz aller