Das Bundesministerium der Justiz hat daher eine bundesweite Untersuchung zur Rückfallquote, also der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, in Auftrag gegeben. Das Forscherteam der Georg-August-Universität Göttingen und der Max-Planck-Gesellschaft prüfte zunächst in drei sogenannten Erhebungswellen, ob Personen, die im jeweiligen Bezugsjahr (2004, 2007, 2010) verurteilt oder aus der Haft entlassen wurden, während der folgenden mindestens drei Jahre erneut straffällig wurden. Dank der finanziellen Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft konnte die Untersuchung in einer vierten Welle fortgesetzt werden. Mit dem Abschlussbericht liegt nun das Ergebnis für das Bezugsjahr 2013 vor. Der Bericht betrachtet einen Rückfallzeitraum bis zum Jahr 2016. Zugleich erlaubt es der Bericht in der Gesamtschau mit den Vorgängeruntersuchungen, Schlüsse für einen Rückfallzeitraum von bis zu zwölf Jahren zu ziehen.
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