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BMJ – Gewaltenteilung – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17180

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Homepage – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17120

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Homepage – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Pressemitteilungen – Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Digitalisierung_Immobilienvertraege.html?nn=110490

Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
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BMJ – Menschenrechte in Deutschland – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=152220

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Reden, Interviews und Gastbeiträge – Deutscher Bundestag

https://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2022/0624_219a_StGB.html?nn=110504

Rede des Ministers zur Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundestag
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BMJ – Menschenrechte in Deutschland – Prozesskostenhilfe

https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe.html?nn=152220

Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht.
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