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BMJ – Gewaltenteilung – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17180

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Inflationsausgleich_Betreuer.html?nn=18816

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I, S. 866) wurde die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer durchschnittlich um 17 Prozent angehoben. Dabei wurden als Maßstab zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung die durchschnittlichen Kosten eines anerkannten Betreuungsvereins zur Refinanzierung eines Vollzeit-Vereinsbetreuers herangezogen.
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BMJ – Reden, Interviews und Gastbeiträge – Deutscher Bundestag

https://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2022/0624_219a_StGB.html?nn=110504

Rede des Ministers zur Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundestag
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BMJ – Insolvenzrecht – Insolvenzrecht

https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/insolvenzrecht/insolvenzrecht.html

Als Insolvenz bezeichnet man eine Situation, in der ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen. Um einen Wettlauf der Gläubiger auf das restliche Vermögen des Schuldners zu vermeiden, stellt das Insolvenzrecht einen Verfahrensrahmen für die gemeinschaftliche Durchsetzung der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen zur Verfügung. Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, erhält diese die Gelegenheit zu einer Entschuldung und damit zu einem wirtschaftlichen Neustart.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2022_Staerkung_Aufsicht_Rechtsdienstleistungen.html

Mit dem Referentenentwurf soll insbesondere die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert sowie eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.
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