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BMJ – Bindung des Staates an Recht und Gesetz – Das Bundesverfassungsgericht – Gericht und Verfassungsorgan

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtssprechung/bundesverfassungsgericht/bundesverfassungsgericht_artikel.html?nn=17186

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Im Streitfall legt es letztverbindlich die Verfassung aus. Es bestimmt damit Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte.
Vereinten Nationen Übereinkommen zum Schutz aller

BMJ – Das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz – Das Bundesverfassungsgericht – Gericht und Verfassungsorgan

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtssprechung/bundesverfassungsgericht/bundesverfassungsgericht_artikel.html?nn=17162

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Im Streitfall legt es letztverbindlich die Verfassung aus. Es bestimmt damit Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte.
Vereinten Nationen Übereinkommen zum Schutz aller

BMJ – Pressemitteilungen – Smartphone statt Papier – wir erleichtern die digitale Kommunikation mit der Justiz

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/1025_Weitere_Digitalisierung.html

Die Digitalisierung der Justiz soll weiter vorangetrieben werden – unter anderem mit dem Wegfall von erforderlichen Unterschriften, einem erleichterten Umstieg auf die E-Akte und weiteren Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen. Das sieht ein Referentenentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
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BMJ – Pressemitteilungen – Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/1228_KapMuG_ReformG.html

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht. Ziel der Reform ist es, das KapMuG innerhalb seines bisherigen Anwendungsbereichs zu einem für die Gerichte und die geschädigten Anleger wirksamen Instrument bei der Bewältigung von Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug fortzuentwickeln.
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BMJ – Menschenrechte in Deutschland – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=152220

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Homepage – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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BMJ – Homepage – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17120

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
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