BMJ – Der Bundespräsident https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/bundespraesident/bundespraesident_node.html
Der Bundespräsident
Vereinten Nationen Übereinkommen zum Schutz aller
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Der Bundespräsident
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Der Bundespräsident verkörpert die Einheit des Staates und ist in diesem Sinne das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Neben vielfältigen Befugnisse und Aufgaben, die ihm das Grundgesetz zuweist, kommt ihm auch im Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle zu.
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Der Bundespräsident verkörpert die Einheit des Staates und ist in diesem Sinne das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Neben vielfältigen Befugnisse und Aufgaben, die ihm das Grundgesetz zuweist, kommt ihm auch im Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle zu.
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Der Bundespräsident verkörpert die Einheit des Staates und ist in diesem Sinne das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Neben vielfältigen Befugnisse und Aufgaben, die ihm das Grundgesetz zuweist, kommt ihm auch im Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle zu.
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Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud
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Die Einführung von notariellen Online-Verfahren leistet einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Digitalisierung des Gesellschafts- und Registerrechts.
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Der Bundespräsident verkörpert die Einheit des Staates und ist in diesem Sinne das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Neben vielfältigen Befugnisse und Aufgaben, die ihm das Grundgesetz zuweist, kommt ihm auch im Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle zu.
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Die Strukturreform im Jahr 2009 hat den Versorgungsausgleich umfassend auf eine neue Grundlage gestellt. In Abkehr von dem früheren Ausgleichssystem, das eine Gesamtsaldierung der Versorgungsanrechte und einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung vorsah, wurde das Prinzip des Einzelausgleichs eingeführt. Jedes Anrecht wird seither grundsätzlich gesondert zwischen den Ehegatten geteilt. Die nach früherem Recht erforderliche Vergleichbarmachung unterschiedlicher Anrechte, die häufig zu Wertverzerrungen und Prognosefehlern führte, wurde im Regelfall entbehrlich. Betriebliche und private Versorgungen konnten vollständig in das neue Ausgleichssystem einbezogen werden.
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Die Strukturreform im Jahr 2009 hat den Versorgungsausgleich umfassend auf eine neue Grundlage gestellt. In Abkehr von dem früheren Ausgleichssystem, das eine Gesamtsaldierung der Versorgungsanrechte und einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung vorsah, wurde das Prinzip des Einzelausgleichs eingeführt. Jedes Anrecht wird seither grundsätzlich gesondert zwischen den Ehegatten geteilt. Die nach früherem Recht erforderliche Vergleichbarmachung unterschiedlicher Anrechte, die häufig zu Wertverzerrungen und Prognosefehlern führte, wurde im Regelfall entbehrlich. Betriebliche und private Versorgungen konnten vollständig in das neue Ausgleichssystem einbezogen werden.
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Das Bundesministerium der Justiz hat daher eine bundesweite Untersuchung zur Rückfallquote, also der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, in Auftrag gegeben. Das Forscherteam der Georg-August-Universität Göttingen und der Max-Planck-Gesellschaft prüfte zunächst in drei sogenannten Erhebungswellen, ob Personen, die im jeweiligen Bezugsjahr (2004, 2007, 2010) verurteilt oder aus der Haft entlassen wurden, während der folgenden mindestens drei Jahre erneut straffällig wurden. Dank der finanziellen Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft konnte die Untersuchung in einer vierten Welle fortgesetzt werden. Mit dem Abschlussbericht liegt nun das Ergebnis für das Bezugsjahr 2013 vor. Der Bericht betrachtet einen Rückfallzeitraum bis zum Jahr 2016. Zugleich erlaubt es der Bericht in der Gesamtschau mit den Vorgängeruntersuchungen, Schlüsse für einen Rückfallzeitraum von bis zu zwölf Jahren zu ziehen.
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