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Stellnetz-Fischerei | BFN

https://www.bfn.de/stellnetz-fischerei

Stellnetzfischerei ist eine der häufigsten Fangmethoden zum Fang von Dorschen, Heringen und Plattfischen in der Ostsee. Gleichzeitig stellt diese Fangmethode (insbesondere mit Kiemen- und Verwickelnetzen) eine der Hauptgefährdungsursachen für Seevögel und Schweinswale dar.
Bezogen auf alle Totfunde an der Küsten Mecklenburg-Vorpommerns zwischen 2003 und

Gesellschaft | BFN

https://www.bfn.de/thema/gesellschaft

Naturschutz ist eine gesellschaftliche Vereinbarung. Argumente und Maßnahmen des Naturschutzes sind auf breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz angewiesen. Somit ist Naturschutz kein isoliertes Handlungsfeld, sondern eingebettet in gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und beruht auf kollektiv ausgehandelten Werteentscheidungen. Diesen Prozess der Aushandlung gilt es besser zu verstehen und aktiv mitzugestalten. 
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Tourismus und Sport | BFN

https://www.bfn.de/thema/tourismus-und-sport

Tourismus- und Natursportaktivitäten sind auf eine vielfältige und möglichst intakte Natur und Umwelt angewiesen. Auf der anderen Seite können sie aber auch zu Belastungen der Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensräume führen. Dies erfordert nachhaltige, d.h. ökologisch, ökonomisch und sozialverträgliche Konzepte und Strategien, die helfen, Konflikte zu minimieren und Nutzungen langfristig zu sichern.
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Häufig gefragt: EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) | BFN

https://www.bfn.de/haeufig-gefragt-eu-verordnung-ueber-die-wiederherstellung-der-natur-nature-restoration-law

Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) ist zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Sie enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die mit Inkrafttreten der Verordnung für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind. Nachdem die EU-Kommission im Juni 2022 einen Vorschlag vorgelegt hatte, haben Vertreter*innen des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union die Verordnung am 24. Juni 2024 nun final unterzeichnet. Zur Verordnung, insbesondere zu einzelnen Wiederherstellungszielen, werden in der öffentlichen Debatte viele Fragen gestellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt zu einzelnen besonders kritischen Fragen an dieser Stelle Informationen bereit. Aus Sicht des BfN ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ein enorm wichtiges Instrument, um dem aktuellen Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, unsere Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken.
Müssen alle Ökosysteme in den Zustand von vor 70 Jahren zurückversetzt werden?