Sachbeschädigung https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung?type=rss
Wenn man eine Sache – zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy – rechtswidrig beschädigt oder zerstört, ist das nach § 303 StGB eine Sachbeschädigung.
Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam