Voranschlag 2015: Nachweise der besonderen Art | Stadt Linz
https://www.linz.at/politik/va2015_ndba.phpIn der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Rechnungsabschluss beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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