Voranschlag 2007 – Nachweise der besonderen Art | Stadt Linz https://www.linz.at/politik/VA2007_nachweise.php
Nachweise der besonderen Art
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Nachweise der besonderen Art
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Voranschlag 2008 – Nachweise der besonderen Art
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Voranschlag 2010 – Nachweise der besonderen Art
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Der Rechnungsabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden.
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Voranschlag 2011 – Nachweise der besonderen Art
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Dem Rechnungsabschluss ist bei Gemeinden ein Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (VRV-Querschnitt) mit einer Gliederung in die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen, die Finanztransaktionen und die Abwicklung von Überschüsse
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In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Rechnungsabschluss beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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Seniorenzentren Linz – Das Wohlergehen der älteren LinzerInnen ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Unseren SeniorInnen soll die bestmögliche Versorgung zur Verfügung stehen.
Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um unser Angebot
Dem Rechnungsabschluss ist bei Gemeinden ein Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (VRV-Querschnitt) mit einer Gliederung in die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen, die Finanztransaktionen und die Abwicklung von Überschüsse
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Dem Rechnungsabschluss ist bei Gemeinden ein Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (VRV-Querschnitt) mit einer Gliederung in die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen, die Finanztransaktionen und die Abwicklung von Überschüsse
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