Rechnungsabschluss 2005 – Nachweise der besonderen Art | Stadt Linz https://www.linz.at/politik/5958.php
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Rechnungsabschluss beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Aufklappen Voranschlag 2024/2025 Aufklappen Subventions- und Transferberichte Alle