Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration/niederlassungserlaubnis-fuer-jugendliche-ab-dem-16.lebensjahr.php
Jugendlichen Ausländern kann oft eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie an ihrem 16. Geburtstag seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Damit können alle Schüler in ein anderes Land von der EU reisen.