Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168
Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft nach Deutschland kommen.
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