Seit 50 Jahren wird in Deutschland darüber diskutiert, ob junge Menschen mit Behinderung aus der (altersunspezifischen) Eingliederungshilfe herausgelöst und der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet werden sollen. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2009 hat die Debatte neuen Auftrieb erhalten. Die aktuelle Diskussion, die von der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes abgekoppelt worden ist, befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung einer „inklusiven Lösung“ und den Folgen für Länder und kommunale Gebietskörperschaften. Die bisher zu dieser Thematik entwickelten Konzepte und Formulierungsvorschläge in Gesetzentwürfen haben – angesichts unterschiedlicher Systemlogiken in den Hilfesystemen – eine kontroverse fachpolitische Diskussion ausgelöst, die in der neuen Legislaturperiode weitergeführt werden wird.
Ausgaben/Abonnement Gemeinsam leben Eine Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder