Tübingen schränkt den Straßenverkauf von alkoholischen Getränken ein – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/27370/29660.html
Gaststätten und Lokale in der Tübinger Altstadt dürfen ab Montag, 17. August 2020, nach 1 Uhr in der Nacht keinen Alkohol mehr nach außen verkaufen. Mit dieser Beschränkung will die Stadtverwaltung die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und angesichts der steigendenden Zahl der Coronavirus-Infektionen Ansammlungen großer Gruppen entgegenwirken.
Aber es darf nicht wichtiger sein als die Nachtruhe und der Infektionsschutz“, so