Schulrechtsänderungsgesetz | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/schulrechtsaenderungsgesetz
Mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz erhalten die Schulen in Nordrhein-Westfalen mehr Freiräume und mehr Eigenverantwortung, damit sie ihre Ideen für einen modernen Unterricht erfolgreich umsetzen können.
Teilstandorte existieren besonders an Grundschulen, sind aber auch in anderen Schulformen